Als Gelegenheitsjob bezeichnet man die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zum Zwecke des Gelderwerbs, wenn sie nur gelegentlich sttfindet. Gelegentlich bedeutet in diesem Zusammenhang meist eine zeitliche Befristung - zum Beispiel wird ein Ferienjob nur in den Ferien ausgeübt (siehe unten) - oder eine unregelmäßige Arbeit - wie zum Beispiel bei einem Studentenjob. Im allgemeinen Sprachgebauch werden die Begriffe aber oft auch synonym verwendet. Rechtlich gesehen werden derartige Jobs analog zu Nebenjobs behandelt, zumal Gesetze den Terminus nicht kennen.
Anders als bei Nebenjobsbedürfen Gelegenheitsjobs also, keine hauptberufliche Arbeit der Person, stehen aber auch nicht im Widerspruch dazu. Wesentlich ist also die Unregelmäßigkeit. Typische Gelegenheitsjobs sind beispielsweise Babysitten, Nachhilfe oder Promotion-Tätigkeiten.
Ferienjob (in Österreich auch: Ferialpraxis, Ferialpraktikum, Ferialjob, Ferialarbeit, Ferialtätigkeit genannt) ist ein kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis, das Schüler oder Studenten während der Schul- bzw. Semesterferien eingehen.